Gemäß Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 des Thüringer E-Government-Gesetzes (ThürEGovG) vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 212) tritt dessen § 14 Abs.1 in Kraft. Im § 14 Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) ist geregelt, dass elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten sind. Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftragswert und tritt am 27. November 2019 in Kraft. Die Regelung gilt sowohl für die Thüringer Landes- als auch Kommunalverwaltung. Für den Versand vom eRechnungen wird eine sogenannte Leitweg-ID benötigt.
Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde.
Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.
Die Leitweg-ID für die Gemeinde "Schleusegrund" lautet:
Name der Gemeinde | Leitweg-ID |
Gemeinde Schleusegrund | 16069042-0001-83 |
Die Verwaltung im Freistaat Thüringen wird die elektronische Rechnung künftig entgegen-nehmen und verarbeiten, so dass die Auszahlungen rechtzeitig vorgenommen werden können.
Für die Thüringer Landesbehörden, Kommunen und Landkreise des Freistaats Thüringen wird eine zentrale Rechnungseingangsplattform genutzt. Die zentrale Rechnungseingangsplattform wird ab dem 27.11.2019 freigeschaltet, die über die URL https://verwaltung.thueringen.de erreicht werden kann. Weiterhin ist ein Direktaufruf über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich.
Über die zentrale Rechnungseingangsplattform können elektronische Rechnungen erfasst oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochgeladen werden. Als Auftragnehmer ist lediglich eine einmalige kostenfreie Registrierung an der o.g. Rechnungseingangsplattform erforderlich. Im Rahmen dieser Anmeldung wird nach Aussage des Thüringer Finanzministeriums keine Authentifizierung der Unternehmen verlangt. Den Auftragnehmern der Gemeinde Schleusegrund entstehen durch die Nutzung dieses zentralen Rechnungseingangsportals keine weiteren Kosten.
Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als einge-reicht und damit als dem Empfänger zugestellt angesehen. Anschließend erfolgt automatisiert die Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform an die Gemeinde Schleusegrund. Weitere Informationen finden Sie auch über die URL https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/.
Schleusegrund, d. 16.03.2021
Heiko Schilling
Bürgermeister
Gemeinde Schleusegrund